Allgemeine Geschäftsbedingungen der

JPD Munich GmbH

Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der JPD Munich GmbH (im Folgenden „JPD Munich“) regeln die Rahmenbedingungen für Maklerdienstleistungen. Sie gelten für alle Verträge, Angebote und Vereinbarungen, sofern keine abweichenden Bedingungen schriftlich vereinbart wurden.

1.2 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn JPD Munich diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

Leistungsumfang

2.1 JPD Munich erbringt professionelle Dienstleistungen im Bereich der Gewerbeimmobilien, insbesondere die Vermittlung und/oder den Nachweis von Miet- oder Kaufgelegenheiten. Darüber hinaus umfasst der Leistungsumfang Beratungsdienste sowie die Unterstützung bei Vertragsverhandlungen.

2.2 JPD Munich behält sich das Recht vor, sowohl für den Eigentümer als auch für den Interessenten tätig zu sein, sofern keine Interessenkonflikte entstehen und die Doppelvertretung offen kommuniziert wird.

Vertraulichkeit und Umgang mit Informationen

3.1 Sämtliche von JPD Munich bereitgestellten Informationen und Unterlagen, einschließlich Exposés, Vertragsentwürfen oder wirtschaftlicher Analysen, sind vertraulich und nur für den jeweiligen Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung in Textform von JPD Munich. Wird eine Vertragsgelegenheit durch unberechtigte Weitergabe an einen Dritten vermittelt, haftet der Kunde für den entgangenen Provisionsanspruch von JPD Munich.

3.2 Die von JPD Munich bereitgestellten Informationen basieren auf den Angaben Dritter. Trotz sorgfältiger Prüfung übernimmt JPD Munich keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.

Provisionsanspruch und Fälligkeit

4.1 JPD Munich hat Anspruch auf eine Provision, sobald ein Hauptvertrag durch die Vermittlung oder den Nachweis von JPD Munich zustande kommt. Es genügt, wenn die Tätigkeit von JPD Munich zum Abschluss des Vertrages beigetragen hat.

4.2 Änderungen oder Anpassungen des Hauptvertrages, die den wirtschaftlichen Erfolg nicht wesentlich beeinflussen, lassen den Provisionsanspruch unberührt.

4.3 Die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu zahlen.

Höhe der Provision

5.1 Bei Kaufverträgen beträgt die Provision 3 % des notariell beurkundeten Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Bei Mietverträgen gelten folgende Provisionssätze:

Laufzeit bis zu 5 Jahre: 3 Nettomonatsmieten

Laufzeit über 5 Jahre: 4 Nettomonatsmieten

5.3 Die Berechnungsgrundlage umfasst sämtliche angemieteten Flächen, einschließlich Pkw- und Fahrradstellplätzen. Mietfreie Zeiten oder andere Vergünstigungen mindern die Berechnungsgrundlage nicht.

5.4 Falls eine Staffelmiete vereinbart wird, erfolgt die Berechnung der Provision auf Basis der durchschnittlichen Nettomonatsmiete, die sich aus der Gesamtfestlaufzeit des Mietvertrages ergibt. Mietfreie Zeiten oder sonstige Vergünstigungen bleiben hierbei unberücksichtigt.

Haftung

6.1 JPD Munich haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet JPD Munich ausschließlich für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren (sogenannte Kardinalpflichten).

6.2 Eine Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Mitteilung von Vorkenntnissen

7.1 Ist dem Kunden eine Vertragsgelegenheit bereits bekannt, hat er dies innerhalb von sieben Werktagen in Textform mitzuteilen und die Quelle anzugeben.

7.2 Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige Mitteilung, gilt die Vertragsgelegenheit als nicht bekannt.

Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung

8.1 Kunden verpflichten sich, JPD Munich in Pressemitteilungen, Veröffentlichungen oder öffentlichen Erklärungen, die im Zusammenhang mit der durch JPD Munich erbrachten Beauftragung stehen, ausdrücklich als Berater zu benennen. Dies gilt insbesondere für Mitteilungen über erfolgreich abgeschlossene Miet- oder Kaufverträge.

8.2 JPD Munich ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Kunden sowie die vermittelten Immobilien und erbrachten Leistungen in eigenen Marketingmaterialien, auf der Unternehmenswebsite oder in Presseveröffentlichungen als Referenz zu verwenden. Dabei wird stets Rücksicht auf die berechtigten Interessen des Kunden genommen.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm bereitgestellten Informationen und Unterlagen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Für Schäden oder Ansprüche Dritter, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben resultieren, stellt der Kunde JPD Munich von jeglicher Haftung frei.

Geldwäscheprüfung, Bestechung und Korruption

9.1 JPD Munich ist nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen. Diese umfasst insbesondere die Identifikation des Kunden sowie des wirtschaftlich Berechtigten. Eine Identitätsprüfung ist verpflichtend bei Transaktionen, deren wirtschaftlicher Wert 10.000 € erreicht oder überschreitet.

9.2 Der Kunde verpflichtet sich, JPD Munich die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere Nachweise über die Identität des Kunden und, falls zutreffend, die wirtschaftlich Berechtigten. Änderungen der relevanten Daten sind JPD Munich unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

9.3 Der Kunde und JPD Munich versichern, im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung die Vorgaben des GwG einzuhalten. Bei Verstößen behält sich JPD Munich das Recht vor, die Geschäftsbeziehung außerordentlich zu kündigen und die zuständigen Behörden zu informieren.

9.4 JPD Munich verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Bestechung und Korruption. Beide Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Verstöße können zur fristlosen Kündigung führen und werden den zuständigen Behörden gemeldet.

Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises

10.1 Der Kunde verpflichtet sich, spätestens 14 Tage vor Vermarktungsbeginn einen gültigen Energieausweis gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bereitzustellen.

10.2 Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung stellt der Kunde JPD Munich von jeglichen Ansprüchen Dritter sowie etwaigen Bußgeldern oder Kosten frei, die daraus resultieren.

Zwischenmakler und Gemeinschaftsgeschäfte

11.1 JPD Munich ist berechtigt, Dritte als Zwischenmakler oder in Gemeinschaftsgeschäften einzubinden. Dabei kann ein Teil der Provision an diese weitergegeben werden.

11.2 Auf Verlangen legt JPD Munich offen, ob, an wen und in welcher Höhe solche Zahlungen geleistet wurden.

Datenschutz

12.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer Geschäftsbeziehung oder ihrer Anbahnung erfolgt gemäß den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Weiterführende Informationen hierzu finden sich in den Datenschutzbestimmungen von JPD Munich auf der Internetseite www.jpd-munich.de/datenschutzerklärung.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1 Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

13.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss internationaler Kollisionsnormen.

Salvatorische Klausel

14.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Ist eine solche gesetzliche Regelung nicht vorhanden, werden die Parteien eine einvernehmliche Regelung treffen, die dem ursprünglich Gewollten möglichst nahekommt.